§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Während der feierlichen Veranstaltung im Krönungssaal des Aachener Rathauses würdigte IHK-Präsidentin Gisela Kohl-Vogel die Leistung der Absolventinnen und Absolventen: „Mit harter Arbeit, Engagement und...
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Schlag auf Schlag setzte die Airlettes-Maschine mit den Klassikern „Bei mir bist du schoen“, „Mr. Sandman“ und „Don’t sit under the Apple-Tree“ in bestem...
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