§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
"Seid Ihr gierig!" Die deutsche Weinprinzessin Katharina Gräff kann sich beim Besuch im Brückenkopf-Park der Alpakas kaum erwehren, die mit ihren weichen Mäulern tief...
Im Februar dieses Jahres hat die KG ULK Selgersdorf 1925 e.V. gerade ihren 100. Geburtstag gefeiert und jetzt weht ein anderer, ein frischerer Wind?...
Nach Ansicht von Citymanager Frank Manfrahs und Julia Huneke, Leiterin des Amtes für Stadtmarketing der Stadt Jülich, ist der Zeitpunkt für das Pasqualini Zeitsprung...
Nach einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung mit herausragenden Ergebnissen hatten die Auszubildenden der Stadtverwaltung allen Grund zum Feiern. Im festlichen Rahmen des Jülicher Weinfestes feierten...