Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Veröffentlichung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 „Königskamp II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich ist in folgender Skizze (Auszug aus der Amtlichen Basiskarte) durch eine Strichlinie gekennzeichnet:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Ein Gewerbebetrieb, der bereits im Gewerbegebiet Königskamp II angesiedelt ist, plant, seine Betriebsfläche zu erweitern. Es handelt sich um einen Hersteller und Installateur von schlüsselfertigen Bowlinganlagen. Da die unmittelbar umliegenden Gewerbeflächen bereits in Anspruch genommen sind, ist für eine Expansion die Inanspruchnahme des angrenzenden Grundstücks erforderlich. Eine neue Halle soll der Lagerung und Montage dienen.
Da der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“ hier eine Grünfläche festsetzt, ist das Vorhaben nur mit einer Änderung des Bebauungsplans möglich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Gewerbeflächen durch Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 „Königskamp II“. Das Plangebiet umfasst den bereits bestehenden Gewerbebetrieb und die angrenzende, zur Erweiterung vorgesehene Fläche. Diese ist im ursprünglichen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt und soll durch das vorliegende Bebauungsplanverfahren als „Gewerbegebiet“ gem. § 8 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet ist Teil eines größeren Grünzugs. Die ca. 15-20 m breiten Grünräume, die das Gewerbegebiet Königskamp durchziehen, beinhalten ein System aus Gräben und Versickerungsanlagen, die eine ortsnahe Versickerung und Ableitung des anfallenden unbelasteten Niederschlagswassers ermöglichen. Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes erfolgt die Überplanung einer bestehenden Versickerungsmulde. Diese soll innerhalb des Grünzugs verlegt werden und wird im Planentwurf berücksichtigt.
Außerdem dienen die im bestehenden Planungsrecht festgesetzten Grünflächen der Kompensation des städtebaulichen Eingriffs, der durch den ursprünglichen Bebauungsplan verursacht wurde. Das geltende Planungsrecht gibt daher bestimmte Pflanzmaßnahmen vor, die innerhalb dieser Grünfläche umgesetzt werden mussten.
Da mit der Änderung des Bebauungsplans eine Maßnahmenfläche überplant wird, die dem Ausgleich des ursprünglichen Eingriffs und der Niederschlagswasserbeseitigung diente, ist dies im Zuge des hier vorliegenden Änderungsverfahrens entsprechend auszugleichen. Im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans wurde dazu eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung durchgeführt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt.
Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans nebst Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
04.11.2025 bis einschließlich 05.12.2025
auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
Bekanntmachung:
auf der Homepage des „Herzog“-Magazins unter https://www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich/ – AMTL. BEKANNTM. DER STADT
JÜLICH– Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 9. Änderung
Bauleitplanunterlagen:
auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 9. Änderung
über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen
Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich eingesehen werden.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail (planungsamt@juelich.de bzw. aheidt@juelich.de) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.
Zum Bebauungsplan wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung.
In den Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden, sowie in den vorliegenden Untersuchungen (Umweltbericht, Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 1) werden Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter genannt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 „Königskamp II“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 09.10.2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 15.10.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs















