Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bekanntmachung der Stadt Jülich – Inkrafttreten des Bebauungsplans Güsten Nr. 9 „Am...

Bekanntmachung der Stadt Jülich – Inkrafttreten des Bebauungsplans Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“

6
0
TEILEN
amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
- Anzeige -

Inkrafttreten des Bebauungsplans Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 Folgendes beschlossen:

- Anzeige -

„Der Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.“

Der Planbereich ist aus der folgenden Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ soll dem bestehenden Betrieb für Landtechnik die Erweiterung ihrer Betriebsflächen ermöglicht werden. Aufgrund von immer größer werdenden Landwirtschaftsmaschinen reicht der vorhandene Platz für sowohl die Reparatur und Instandhaltung als auch die Fahrbewegungen der Maschinen auf dem Grundstück nicht mehr aus.

Das Planungsziel ist daher die Errichtung eines Gewerbegebiets. Der für den Eingriff erforderliche Ausgleich sowie die erforderliche Niederschlagswasserbeseitigung sollen im Plangebiet gesichert werden.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 statt. Zeitgleich wurde auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 durchgeführt.

Die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 statt. Zeitgleich wurde auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Wiederholung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 02.06.2025 bis 04.07.2025 statt. Zeitgleich wurde auch die wiederholte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB [in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. August 2025 (BGBl. I S. 189) in Kraft.

Der Bebauungsplan sowie die dazugehörige Begründung können ab sofort bei der Stadtverwaltung Jülich (Neues Rathaus, Große Rurstraße 17) während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr

und nach Terminabsprache (Tel. 02461 / 63-282) eingesehen werden bzw. kann über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie der Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ mit der Begründung unter den folgenden Internetadressen abgerufen werden.

Bekanntmachung:

auf der Homepage des „Herzog“-Magazins unter https://www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich/ – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“

Bauleitplanunterlagen:

auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/rechtskraft – BEBAUUNGSPLÄNE / SONSTIGE SATZUNGEN – Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“

Hinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 24.07.2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bebauungsplan die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) nach Ablauf von sechs Monaten nach der Verkündung gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Jülich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Jülich, den 15.10.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here