Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zeitraum vom 12.08.2024 bis 13.09.2024 fand bereits eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 statt. Die Wiederholung der Veröffentlichung ist erforderlich, da die Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht die rechtlichen Anforderungen erfüllten, die an sie gestellt sind. Des Weiteren befinden sich in der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht redaktionelle Mängel, die behoben wurden. Die im Rahmen dieser Beteiligung eingereichten Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahrensverlauf im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.
Der Planbereich ist in folgender Skizze (Auszug aus der Amtlichen Basiskarte) durch eine Strichlinie gekennzeichnet:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ soll dem bestehenden Betrieb für Landtechnik eine Erweiterung der Betriebsflächen ermöglicht werden. Aufgrund von immer größer werdenden Landwirtschaftsmaschinen reicht der vorhandene Platz sowohl für die Reparatur und Instandhaltung als auch Fahrbewegungen der Maschinen auf dem Grundstück nicht mehr aus.
Die Stadt Jülich hat bereits für Teile des Plangebiets die entsprechenden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 8 „Am Buschweiher“) durchgeführt, hat allerdings bis heute die endgültige Genehmigung der Bezirksregierung Köln für die Flächennutzungsplanänderung nicht eingeholt. Aus diesem Grund ist die Mischbaufläche erneut in das Verfahren eingebunden worden, damit in einem Bauleitplanverfahren zur Gewerbefläche auch die aktuelle Interessenlage zur Mischbaufläche abgeklärt werden kann. Somit kommt die Stadt Jülich den Abmachungen im Umgang mit fehlerhaften Bauleitplänen nach und wiederholt die öffentliche Beteiligung.
Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst sowohl die bestehende Mischbaufläche und die für die Betriebserweiterung benötigten Gewerbeflächen als auch Flächen, die für den Ausgleich sowie die Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich sind.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt.
Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Flächennutzungsplans nebst Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025
auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
Bekanntmachung:
auf der Homepage des „HERZOG“-Magazins unter https://www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich/ – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“
Bauleitplanunterlagen:
auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Flächennutzungsplan / -Änderungen – Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“
oder
über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen
Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich eingesehen werden.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail ([email protected] bzw. [email protected])
eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.
Zur Flächennutzungsplanänderung wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung.
In den Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 BauGB abgegeben wurden sowie in den vorliegenden Untersuchungen (Umweltbericht, Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 1, Archäologische Sachstandsermittlung, Geotechnische Kurzstellungnahme) werden Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter genannt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Güsten Nr. 9 „Am Buschweiher II“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Des Weiteren ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), z. B. Umweltvereinigungen, die nach § 3 UmwRG anerkannt sind, in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 19.06.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 15.05.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs