Start Ausbildung Zukunft im Kreis sehen

Zukunft im Kreis sehen

"Jeden Tag können Sie hier neue Erfahrungen und Eindrücke im vielfältigen Dienst sammeln. Bleiben Sie neugierig", sagte Landrat Wolfgang Spelthahn zur Begrüßung am Aktionstag "KreisKarriere 2023". Viele junge Menschen haben sich am 7. Juni im Kreishaus über das Studien- und Ausbildungsangebot bei der Kreisverwaltung Düren informiert.

79
0
TEILEN
Erfolgreicher Aktionstag KreisKarriere 2023: Landrat Wolfgang Spelthahn (Mitte) und Ausbildungsleiterin Nicole Sutter (3.v.l.) sowie die aktuellen Auszubildenden und Studierenden informierten die Interessierten. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

„Was machen wir eigentlich hier?“ Mit diesem Satz leitete Nicole Sutter, Ausbildungsleiterin des Kreises Düren, im Anschluss an die Begrüßung den ersten Überblick über die Aufgaben und Bereiche der Verwaltung ein und zeigte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die attraktiven Ausbildungsbedingungen beim Kreis Düren. „Es gibt bei uns kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander. Bei guten Leistungen bestehen auch beste Übernahmechancen nach der Ausbildung oder dem Studium.“

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfuhren viel über die verschiedenen Berufe, Ausbildungen und Studienangebote, Fortbildungsmöglichkeiten und erhielten in Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Eindruck vom jeweiligen Arbeitsalltag. Besonders die Erfahrungsberichte der derzeitigen Auszubildenden und Studierenden half, einen persönlichen Eindruck vom möglichen zukünftigen Arbeitgeber zu bekommen.

- Anzeige -

Bis zum 24. Juni können sich Interessierte für das Einstellungsjahr 2023 bewerben. Der Aktionstag „KreisKarriere“ vermittelte daher auch viele Tipps zum Bewerbungsverfahren, dem Assessmentcenter und dem Vorstellungsgespräch. „Ihnen stehen alle Türen offen. Ich wünsche für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Alle Informationen zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es hier: www.kreis-dueren.de/kreiskarriere.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here