Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

BDH: Sozialrechtliche Sprechstunde

TEILEN
Foto: Archiv

Unfälle, chronische Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder auch Schwerbehinderung stellen betroffene Menschen oft vor schwierige sozialrechtliche Fragen, nicht selten vor Probleme im Umgang mit zuständigen Behörden. Juristinnen und Juristen des BDH Bundesverbandes Rehabilitation unterstützen und begleiten in solchen Fällen, sie sind auf sozialrechtliche Widerspruchs- und Gerichtsverfahren spezialisiert.

Als unabhängiger Sozialverband bietet der BDH bundesweit für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen regelmäßig sozialrechtliche Unterstützung an. In Jülich hält die Beratungen eine Juristin oder ein Jurist am ersten Freitag im Monat, sofern er Werktag ist, von 10 bis 12 Uhr im Neuen Rathaus, Zimmer 13a, Große Rurstraße 17 ab.

Die Anliegen, die in der Sozialrechtsberatung begleitet werden, sind vielfältig. So kann es unter anderem um abgelehnte Reha- oder Hilfsmittelanträge gehen, um Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis oder auch Anerkennung von Pflegegraden, Erwerbsminderung oder sozialrechtliche Unterstützung bei Arbeitslosigkeit.

Um Voranmeldungen unter Tel. 02461 / 2636 wird gebeten.

Im Rahmen der Gemeinnützigkeit ist die Beratung für Mitglieder im Jahresbeitrag von 60 Euro enthalten. Sie hat sich gerade für langwierige Rechtswege für viele Menschen mit chronischer Erkrankung und Behinderung oder ihre Angehörigen bewährt.

Für Interessierte, die nicht Mitglied sind, bietet an diesem Tag der BDH ein erstes Orientierungsgespräch an. Dabei kann geklärt werden, ob eine Vertretung sinnvoll ist. Es entstehen dafür keine Kosten.

Details

Datum:
2.12.2022
Zeit:
10:00 - 12:00
Kategorien:
, , ,

Weitere Angaben

© Foto
Archiv: Das Jülicher Rathaus

Veranstaltungsort

Neues Rathaus
Große Rurstraße 17
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02461630
Website:
www.juelich.de
TEILEN

 

 

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.