Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Frühlingsausstellung bei Glas und Kunst Schmitz

TEILEN
Glaskunstausstellung in Jülich

Glas hat eine Jahrtausende alte Geschichte. Schon die alten Ägypter und die Römer beherrschten die Technik, aus Sand mittels Feuer Glas herzustellen. In späteren Zeiten wurden diese Techniken verfeinert, sodass es irgendwann gelang, Gläser in flacher Form herzustellen. Dieser Werkstoff mit seiner glänzenden Oberfläche und Leuchtkraft inspiriert Marlene Schmitz seit nunmehr über 30 Jahren immer wieder neu zu dekorativen Objekten für Haus und Garten.

Seit den Anfängen ihres Schaffens beschäftigt sie sich mit der Kupferfolientechnik, wobei bunte Glasstücke nach dem Zuschnitt mit einer Kupferfolie ummantelt und mit Lötzinn wieder zusammen gefügt werden. Sie produziert auf diese Art Fensterbilder, Motivspiegel, Tiffanyleuchten bis hin zu großen Fenster- und Türverglasungen. Vor 20 Jahren machte sie ihre ersten Erfahrungen am Fusingofen. Dabei werden Glasstücke bei Temperaturen um rund 800 Grad zu neuen Kreationen verschmolzen. Durch intensive Beschäftigung mit dieser Technik finden immer mehr Arbeiten aus dem Schmelzofen einen Platz in ihrem Sortiment. So entstehen zum Beispiel kleine Teelichter, Glasstelen, individuelle Schalen oder Gartenobjekte, die einen wunderbaren Farbakzent im Garten setzen. Gerne kombiniert die Glaskünstlerin andere Werkstoffe wie Edelstahl, Holz, Leinwand oder Naturstein mit den leuchtenden Glasobjekten.

Die Vielseitigkeit ihrer Arbeit präsentiert Marlene Schmitz in familiärer Atmosphäre am Samstag und Sonntag, 23. und 24. März, vermischt Klassisches mit Modernem, Buntes mit Klarem oder Traditionelles mit Neuem. Vom kleinen Glasteelicht bis hin zur Installation für den Garten, für jeden Geschmack soll etwas Interessantes dabei sein.

Details

Datum:
23.3.2019
Zeit:
10:00 - 16:00
Kategorien:
TEILEN

 

 

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.