Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

Herbstlichter im Brückenkopf-Park

TEILEN

Wenn die Tage kürzer werden, beginnt im Brückenkopf-Park eine der stimmungsvollsten Zeiten des Jahres. Die Herbstlichter kehren zurück und verwandeln Wege, Bäume und Wasserflächen in eine leuchtende Landschaft. Aus dem Park wird vom Samstag, 17. Oktober bis Sonntag, 8. November mit Einbruch der Dunkelheit eine große Open-Air-Galerie.

Kunstvolle Lichtinstallationen, farbige Projektionen und illuminierte Parklandschaften setzen Bekanntes völlig neu in Szene. Was tagsüber vertraut erscheint, bekommt im Spiel von Licht und Schatten ein anderes Gesicht. Mal geheimnisvoll, mal farbenprächtig und verspielt führt der Spaziergang durch die Dunkelheit vorbei an leuchtenden Szenerien und überraschenden Perspektiven. Gerade die Verbindung von Natur, Kunst und der besonderen Atmosphäre eines Herbstabends macht den Reiz der Herbstlichter aus.

Wer nicht bis zum Dunkelwerden warten möchte, kann den Besuch auch in diesem Jahr schon am Nachmittag beginnen. Bereits um 16 Uhr öffnen sich die Tore. Damit lässt sich besonders für Familien der Parkbesuch mit Spielplätzen und Tiergehegen entspannt mit den anschließenden Herbstlichtern verbinden.

Sonntags bis donnerstags endet der leuchtende Rundgang um 22 Uhr; freitags, samstags sowie an Halloween erst um 23 Uhr. Die Kassen schließen jeweils eine Stunde vorher. Hunde müssen bei dieser Sonderveranstaltung allerdings zu Hause bleiben.

Eintritt 10 Euro, Kinder / Jugendliche bis 17 Jahre 6 Euro, Kinder unter 1 m frei | kein Dauerkartenrabatt | Online-Tickets zzgl. VVK-Gebühr mit Fast-Lane-Einlass

Details

Datum:
Sa.. 24. Oktober
Zeit:
16:00 - 23:00
Kategorien:
,
Veranstaltung-Tags:

Veranstaltungsort

Brückenkopf-Park Jülich
Rurauenstraße 11
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02461 97950
Website:
http://www.brueckenkopf-park.de/

Weitere Angaben

© Foto
Fabio D'Orsaneo
TEILEN

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.