§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Inzwischen ist es für jedermann sichtbar und spürbar: Der Kulturbahnhof hat endlich neue Fenster eingebaut. Der Zustand der Fenster war zum Teil katastrophal. Ein...
Feiertagsbedingt findet der Wochenmarkt zwischen den Feiertagen dienstags statt samstags statt. Am kommenden Samstag, 27. Dezember, entfällt das Markttreiben
Stattdessen werden die Wochenmarkthändler am...
Wohin im Notfall? Diese Frage stand im Mittelpunkt der letzten Gesundheitsstunde, zu der das Krankenhaus Jülich und die AOK in diesem Jahr eingeladen hatten....