§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Das Forschungszentrum Jülich hat einen hochmodernen Teststand für Elektrolyseure zur Produktion von grünem Wasserstoff eingeweiht. Das Besondere: Damit werden echte Industrie-Stacks untersucht, die mit...
Bei der KG Bretzelbäckere aus Mersch-Pattern laufen die Vorbereitungen auf die kommende Session bereits auf Hochtouren. Dieses Jahr gibt es dabei doppelten Grund zum...
Die Zahl der Kirchenaustritte ist beträchtlich. Kritik an der Institution ist aber nicht grundsätzlich auch eine Absage an den Glauben. Zu einem Vortrags- und...
Im Vordergrund stand rund um das Schloss Kellenberg in diesem Jahr das Leben der Menschen in der späten römischen Besiedlungsphase.
„Live History Darsteller“ wie...