§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Wer im Rheinischen Revier eine gute Idee für mehr Zusammenhalt, Nachhaltigkeit oder lebenswerte Nachbarschaften hat, kann diese jetzt einreichen: Mit dem Ideenwettbewerb „Mit Tatkraft"...
Hierfür stehen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 7500 Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung...
Weiterbilden und Horizont weiten: Die VHS Jülicher Land bietet zur Monatsmitte neue Kurse an.
Um gut erhaltene Gegenstände und Schätzchen zu verkaufen, eignen sich Kleinanzeigen-Plattformen...