§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
24 Türchen sollen die Zeit bis Heiligabend verkürzen. Ursprünglich für ungeduldige Kinder erfunden, erfreuen sich Adventskalender auch bei Erwachsenen großer Beliebtheit. Das weiß auch...
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Jülich, Eschweiler, Inden, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Niederzier, Titz, Erkelenz und Aldenhoven – von Dorfentwicklung über Jugendbeteiligung und Digitalisierung bis hin zu neuen Begegnungsorten: Sieben...
Die November-Revolution 1918 und die daraus entstandene Weimarer Republik führten allgemein zu einer großen Zunahme persönlicher und gesellschaftlicher Freiheiten. Der Mittwochsclub widmet sich in...