§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Rund 20 animatronische Riesendrachen sind bis zum 21. März im Brückenkopf-Park zu sehen. Die teilweise mehrere Meter großen Figuren verteilen sich entlang eines Rundwegs...
Drei neue Auszubildende haben im März ihren Dienst aufgenommen und werden sich beim Kreis Düren zu Notfallsanitäterinnen ausbilden lassen. Anne Krampe-Peplowski, Katrin Rachner und...