Start Kreis Düren Das Gute liegt nah

Das Gute liegt nah

Die neue Ausgabe der kostenlosen Freizeitbroschüre „Zeitvertreib“ ist erschienen.

0
0
TEILEN
Marlene und Dr. Norbert Dreßen stöbern mit Landrat Dr. Ralf Nolten (Mitte) in der frisch erschienenen Ausgabe des „Zeitvertreibs“. Die Broschüre liegt in vielen öffentlichen Einrichtungen des Kreises Düren kostenlos aus. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah? Dieses leicht abgewandelte Goethe-Zitat könnte auch einleitend in der neuen Freizeitbroschüre „Zeitvertreib“ stehen, weil es den Inhalt des handlichen Magazins treffend zusammenfasst. Auf mehr als 50 Seiten sind viele attraktive Ziele in den Kreisen Düren, Heinsberg und Teilen von Euskirchen sowie der Städteregion aufgeführt und so beschrieben, dass man Lust verspürt, sich alles anzuschauen und auszuprobieren.

Das Werk von Marlene und Dr. Norbert Dreßen aus Jülich bietet reich bebildert zahlreiche Ausflugstipps zu Zielen, die trotz ihrer Nähe nicht alle jedermann bekannt sein dürften. Genau das macht den Reiz aus: Auch Menschen, die seit vielen Jahren in der Region leben, werden Neues entdecken und Anregungen finden, wie und wo Freizeit sinnvoll verbracht werden kann.

- Anzeige -

Vorgestellt werden neben Museen und gastronomischen Angeboten auch Wander- und Radwege sowie Burgen und andere (historische) Gebäude und Einrichtungen. „Wer in der Region etwas unternehmen möchte, findet im ,Zeitvertreib` alles kompakt und auf einen Blick“, sagt Dr. Ralf Nolten. Der Erholungsfaktor einer Landschaft sei zentral, betont der Landrat. So würden die Menschen an die Region gebunden und könnten sich mit ihr identifizieren.

Die Broschüre wird vom Verein Grünmetropole/Aachener Land und vom Kreis Düren unterstützt. Sie erscheint seit knapp 20 Jahren. „Der Zeitvertreib ist von Anfang an auf gute Resonanz gestoßen“, sagt Marlene Dreßen. Entstanden ist die Idee bei einem großen Tanzturnier in der Arena Kreis Düren. „Wir wollten den zahlreichen auswärtigen Gästen dann später zeigen, was die Region zu bieten hat“, so Norbert Dreßen.

Der „Zeitvertreib“ erscheint in einer Auflage von 30.000 und liegt kostenlos in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Kreisgebiet aus.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here