Der Geflügelpest-Fall ist offiziell durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Er ist in einer Hobbyhaltung im Rhein-Erft-Kreis im Stadtgebiet von Bedburg aufgetreten. Entsprechende Maßnahmen wurden umgehend ergriffen, heißt es in einer Mitteilung des Veterinäramtes.
In den betroffenen Gebieten der Sperrzone gelten nun bestimmte Auflagen des Kreisveterinäramtes Düren. Für das dort gehaltene Geflügel gilt ab sofort unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere eine Stallpflicht. Es sind zudem erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und Hygieneauflagen mit Betretungsverboten zu beachten. Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse zu melden. Zudem weist das Veterinäramt auf die Verpflichtung zur Meldung von Erkrankungen und Verendungen bei den gehaltenen Tieren hin. In der genannten Sperrzone gilt darüber hinaus ein „Verbringungsverbot“. Das bedeutet, dass Geflügel, andere gehaltene Vögel sowie Erzeugnisse, Futtermittel oder sonstige Materialien nicht in oder aus den Betrieben gebracht werden dürfen. Die betroffenen Betriebe und Privathalter werden im Laufe des Tages vom Veterinäramt informiert.
Die Geflügelpest stellt für die Allgemeinbevölkerung ein geringes Risiko dar, ist aber grundsätzlich auch auf den Menschen übertragbar, besonders bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder Wildvögeln.
Weitere Informationen können der Allgemeinverfügung des Kreises entnommen werden. Infos zur Erkrankung und Verbreitung gibt es auch auf der Seite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW.





















