Start Magazin Geschichte/n Exkursion nach Vogelsang

Exkursion nach Vogelsang

Der Integrationsrat lädt ein zur gemeinsamen Exkursion und setzt damit ein Zeichen gegen Rechtsextremismus.

52
0
TEILEN
Die einstige Ordensburg Vogelsang ist Ziel der Exkursion. Foto: flickr.com/mortrr
- Anzeige -

In Zeiten, in denen der Rechtsextremismus in Deutschland leider wieder auf dem Vormarsch ist, möchte der Integrationsrat der Stadt Jülich ein Zeichen setzen und auf die gefährliche Ideologie des Nationalsozialismus hinweisen. Aus diesem Grund lädt der Integrationsrat der Stadt Jülich ein zur Exkursion zur ehemaligen Ordensburg Vogelsang mit Besichtigung des NS-Dokumentationszentrums am Samstag, 28. Juni von 9 Uhr bis 16 Uhr. Die Fahrt nach Vogelsang erfolgt im Reisebus. Die Kosten für die Busreise trägt der Integrationsrat. Die Kosten für den Eintritt betragen 16 Euro pro Person. Eine verbindliche schriftliche Anmeldung wird wirksam nur bei Überweisung vorab. Die Anmeldung ist möglich bis zum 20. Juni, dann endet die Frist für den Eingang des Überweisungsbetrages.

Angesprochen sind insbesondere Interessierte mit internationaler Familienbiografie, jedoch auch weitere Interessierte können gerne teilnehmen. Die Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen entscheidet über die Teilnahme. Es stehen 50 Sitzplätze im Bus zur Verfügung.

- Anzeige -

Interessierte erhalten Informationen zum Programm und zum Anmeldeverfahren in der Geschäftsstelle des Integrationsrates im Fachbereich für Sozialplanung, Demografie, Inklusion und Integration bei Beatrix Lenzen mit einer Email an [email protected].

TEILEN
Vorheriger ArtikelFlutlicht-Cross und Amateurmeisterschaften
Nächster ArtikelRegionalsiege eingespielt
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here