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Selbstbestimmung bis zuletzt?

Der Bürgerdialog der Hospizbewegung mit Professor Erbguth hat eine intensive Diskussion über Entscheidungen am Lebensende angestoßen.

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Sie freuten sich über die große Resonanz auf ihre Einladung zu einem besonderen Bürgerdialog: Dr. Detlef Struck, Prof. Frank Erbguth, Dr. Hildegard Schain und Prof. Heinz-Jürgen Kalb. Foto: Winfried Zientz / ZieL.media
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83 Prozent der Deutschen glauben, dass assistierter Suizid in Deutschland verboten ist. Tatsächlich stimmt das nicht. Auf diese Zahl aus einer aktuellen Forsa-Umfrage verwies Professor Frank Erbguth gleich zu Beginn seines Vortrags – und machte damit deutlich, warum ein sachlicher Austausch über dieses Thema so dringend notwendig ist. Fast 300 Besucherinnen und Besucher waren zum Bürgerdialog „Begleitetes Sterben oder begleitetes Leben?“ der Hospizbewegung Düren-Jülich in die Marienkirche gekommen – ein außergewöhnlich großes Interesse an einem Thema, das wie kaum ein anderes persönliche Schicksale berührt und zugleich gesellschaftliche wie politische Debatten prägt, konstatiert die veranstaltende Hospizbewegung.

„Das Thema erfordert zugleich eine private Haltung und eine öffentliche Diskussion“, sagte der Vorsitzende der Hospizbewegung Düren-Jülich Dr. Detlef Struck in seiner Begrüßung. Für diese intensive Auseinandersetzung sei die Hospizbewegung gerne Initiator. Mit Frank Erbguth habe sie für den Bürgerdialog einen der profiliertesten Experten an der Schnittstelle von Hirnforschung und Ethik gewinnen können.

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Der Referent – Hochschulprofessor aus Nürnberg, langjähriger Leiter einer neurologischen Klinik, Medizinethiker, Autor und Präsident der Deutschen Hirnstiftung – nahm die Zuhörer mit auf eine Reise durch ein Spannungsfeld, das sich nicht auf die Frage reduzieren lässt, ob Sterbehilfe erlaubt sein soll oder nicht. Vielmehr zeigte er auf, wie eng juristische, medizinische, ethische und persönliche Aspekte miteinander verwoben sind – und wie viele Missverständnisse die öffentliche Diskussion bis heute prägen. Wie Professor Erbguth unter Verweis auf die aktuelle Forsa-Umfrage erläuterte, fühlt sich mehr als jeder zweite Mensch zum Thema Suizidassistenz schlecht informiert. Gleichzeitig würden Begriffe wie aktive Sterbehilfe, Behandlungsabbruch, palliative Sedierung und Beihilfe zum Suizid häufig durcheinandergebracht, obwohl sie rechtlich und medizinisch grundlegend unterschiedlich zu bewerten seien.

Genau hier setzte sein Vortrag an. Der Referent ordnete die geltende Rechtslage ein. Er erläuterte auch die Folgen dessen, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) aufgehoben hat, und machte zugleich deutlich, dass der Gesetzgeber bis heute keine abschließende Neuregelung geschaffen hat.

Im Mittelpunkt seines Vortrags stand dabei immer wieder ein Begriff: Autonomie. Der Wunsch, über das eigene Leben und dessen Ende selbst entscheiden zu können, sei für viele Menschen von zentraler Bedeutung, erläuterte Erbguth. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass dem Recht auf Selbstbestimmung immer auch die Verantwortung gegenüber besonders schutzbedürftigen Menschen gegenüberstehe. Zwischen diesen beiden Polen bewege sich die gesamte gesellschaftliche Debatte.

Anhand verschiedener Fallbeispiele zeigte Erbguth, dass sich ethische Fragen am Lebensende selten pauschal beantworten lassen. Gerade neurologische Erkrankungen, Demenz oder schwere psychische Erkrankungen machten deutlich, wie schwierig die Beurteilung der freien Selbstbestimmung im Einzelfall sein kann. Auch die Rolle von Ärzten, Angehörigen und Sterbehilfeorganisationen sowie die Verantwortung des Gesetzgebers wurden intensiv beleuchtet.

Dass das Thema die Besucher bewegte, zeigte sich in der anschließenden Diskussion. Moderiert wurde sie von Professor Heinz-Jürgen Kalb und Dr. Hildegard Schain aus Vorstand und Beirat der Hospizbewegung. Dabei ging es um die aktuelle Rechtslage, den freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken sowie um die Frage, welche Möglichkeiten die moderne Palliativmedizin bietet. Ebenso wurde darüber gesprochen, wie Angehörige in solche Entscheidungen einbezogen werden können und wo ihre Rolle Grenzen hat. Hier schlug der Abend die Brücke von der Theorie zur Praxis.

Vertreter der Hospizbewegung schilderten, dass hinter dem Wunsch nach einem vorzeitigen Lebensende häufig Ängste stünden – vor Einsamkeit, Kontrollverlust oder davor, anderen zur Last zu fallen. Die Erfahrung aus der hospizlichen Begleitung zeige jedoch immer wieder, dass sich dieser Wunsch verändern könne, wenn Menschen sich gut begleitet fühlen, Beschwerden gelindert werden und niemand mit seiner Situation allein bleibt. Dafür gebe es im Kreis Düren ein sehr aktives Hospiz- und Palliativnetzwerk mit der Hospizbewegung, den Palliativmedizinern, den Palliativstationen der Kliniken, dem SAPV und dem stationären Hospiz.

Frühzeitig darüber sprechen und aktiv werden!
Neben den komplexen rechtlichen und ethischen Zusammenhängen wurde deutlich, welche Bedeutung menschliche Nähe, palliative Versorgung und offene Gespräche am Lebensende haben. Genau darin lag letztlich auch die Botschaft des Bürgerdialogs. Es ging weder darum, den assistierten Suizid zu befürworten, noch ihn grundsätzlich abzulehnen. Vielmehr warb die Veranstaltung dafür, aktiv zu werden und frühzeitig über Wünsche, Ängste und Vorstellungen vom Lebensende zu sprechen – in den Familien ebenso wie mit Ärzten, Pflegekräften und den Menschen, die schwerkranke Patienten begleiten.

„Als Hospizbewegung richtet sich unser Fokus selbstverständlich auf den einzelnen Menschen und sein familiäres Umfeld. Da geben wir alle Unterstützung, die uns möglich ist“, betonte Dr. Detlef Struck. „Wir fühlen uns aber auch in der Verantwortung, die gesellschaftliche Diskussion um die bedeutenden Fragen von Leben und Sterben zu fördern.“ Die Hospizbewegung stehe daher gerne auch allen als Gesprächspartner zur Verfügung, die mehr über die Themen des Bürgerdialogs erfahren möchten. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 02421 / 3932-20 erreichbar.


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