Start Magazin Kunst & Design Förderung für Linnicher „SinnZeichen“

Förderung für Linnicher „SinnZeichen“

Der Kreis Düren erhält vom Landschaftsverband Rheinland eine Zuwendungen von 15.000 Euro für die Ausstellung „SinnZeichen. Die Glasgemälde von Johannes Schreiter“ der Stiftung Deutsches Glasmalerei Museum.

79
0
TEILEN
Das Glasmalerei-Museum Linnich plant einen Ausstellung über Johannes Schreiter. Foto: Museum
- Anzeige -

Der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung unter Leitung von Prof. Jürgen Rolle für das kommende Jahr die Förderung von rheinlandweit 107 kulturellen Projekten mit 4,9 Millionen Euro für die kommunale Familie beschlossen. Damit unterstützt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen seiner Regionalen Kulturförderung die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes und Erbes im Rheinland.

„Der Landschaftsverband Rheinland leistet mit seiner finanziellen Unterstützung gerne einen maßgeblichen Beitrag, das rheinische Kulturangebot mit seinen zahlreichen Projekten zu erhalten und auszubauen. Nicht zuletzt ist es die kulturelle Vielfalt, die unsere Region so lebendig, einzigartig und lebenswert macht“, betonte Prof. Jürgen Rolle, Vorsitzender des Kulturausschusses.

- Anzeige -

Mit der Regionalen Kulturförderung werden sowohl Projekte der Mitgliedskörperschaften des LVR als auch eigene finanziell unterstützt, die die kulturelle Identität des Rheinlandes stärken. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen des Denkmalschutzes, der Archäologie, der Heimatpflege, der Rheinischen Geschichte und Volkskunde, kulturelle Kooperationen, Veranstaltungen, Bildung und Vermittlung.

Die abschließende Entscheidung über die Förderung trifft der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here