Start Magazin Literatur Mahnende Liebeserklärung ans Grundgesetz

Mahnende Liebeserklärung ans Grundgesetz

45
0
TEILEN
Foto: Anette Hammer
- Anzeige -

Wie würden wir diese Präambel heute formulieren? Was bedeutet das Grundgesetz 75 Jahre nach seiner Entstehung für jeden Einzelnen von uns? Leben wir das Grundgesetz? Ein Beispiel: Gegen heftigen Widerstand setzten im Parlamentarischen Rat Elisabeth Selbert und Friederike Nadig die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als zweiten Absatz in Artikel 3 des Grundgesetzes durch. Was heute selbstverständlich klingt, war damals ein großer Schritt. Aber wie sieht der Realitätscheck in Bezug auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau heute aus? Auch um solche Fragen geht es in dieser musikalischen Lesung, deren Untertitel „Eine mahnende Liebeserklärung an das deutsche Grundgesetz“ bewusst gewählt ist.

Schauspieler Roman Knižka und das Bläserquintett Opus 45 nehmen das Grundgesetz von seiner Entstehung bis heute unter die Lupe. Was ist sein Fundament? Welches Erbe trat es an? Welche Bedeutung hat dieses Fundament für uns heute? Zu Gehör gebracht werden literarische, philosophische und humoristische Texte unter anderem von Susanne Baer, Max Czollek, Herta Müller, Heribert Prantl, Lucy Wagner sowie Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rats, Briefe, Telegramme, Zeitungsartikel. Die Musik für Bläserquintett, mal korrespondierend, mal kontrapunktisch zur Lesung, stammt etwa von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven, Richard Wagner, Maurice Ravel und Henri Tomasi.

- Anzeige -

MUSIKALISCHE LESUNG
SO 21|04
Stadtbücherei Jülich | Schlosskapelle Zitadelle Jülich | 19 Uhr | VVK 12 Euro Stadtbücherei Jülich, Kl. Rurstraße | Reservierung unter 02461 / 936363 oder [email protected]


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here