§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Das Job-Speed-Dating „Wer wird Mamas Chef*in?“ verspricht Anworten. Die Veranstaltung am Mittwoch, 3. September, von 9.30 bis 13 Uhr im Rheinischen Feuerwehrmuseum in Erkelenz.richtet...
Der fortschreitende Klimawandel muss gegenüber den bisherigen, auf Messdaten beruhenden Statistiken zur Wahrscheinlichkeit von Extremwetter- und Hochwasserereignissen stärker berücksichtigt werden. Um den Auswirkungen des...