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LUPO – Tickets gewinnen

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Gewinnticket für Lupo | Foto: HZG/Veranstalter
Gewinnticket für Lupo | Foto: HZG/Veranstalter
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Nichts ist unmöglich! Daher verlost der HERZOG für das Lupo-Konzert, am 25.04.2018, unter allen Freunden und Likern des HERZOG, 1x zwei Karten.

Gewinnfrage: “Aus wie vielen Mitgliedern besteht die Band?”

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Die Antwort einfach als Kommentar unter den Facebookbeitrag auf der HERZOG-Seite posten, oder eine E-Mail mit der richtigen Antwort an: [email protected] schicken.

Einsendeschluss: Sonntag, der 22.04. um 23:23 Uhr.

Teilnahmebedingungen:

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist HERZOG Kultur- & Stadtmagazin. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen. HERZOG Kultur- & Stadtmagazin behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich HERZOG Kultur- & Stadtmagazin das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. HERZOG Kultur- & Stadtmagazin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind generell die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von HERZOG Kultur- & Stadtmagazin, einschließlich deren Angehörigen.

Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos. Durch die Teilnahme entsteht kein Anspruch auf einen Gewinn. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die allen erforderlichen Angaben übermittelt haben. Unter allen richtigen Einsendungen entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips.

Es wird nur der im Gewinnspiel näher beschriebene/n Preis/e vergeben. Der Gewinner des Preises wird zeitnah unter Verwendung der bei der übermittelten Angaben benachrichtigt. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.

Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.

Alle Angaben seitens HERZOG Kultur- & Stadtmagazin erfolgen ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

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