Start Magazin Rat & Recht Ist die Wahl eine Qual?

Ist die Wahl eine Qual?

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Gewiss nicht! Im Gegenteil! Das Wahlrecht ist die herausragende Errungenschaft unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO). Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) legt fest: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt…“ Für auch alle anderen Wahlen in den Bundesländern oder auf kommunaler Ebene gelten diese fünf Wahlgrundsätze analog. Weitere Wahlgesetze und -ordnungen bestimmen die Einzelheiten der Durchführung der Wahlen.

Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet diese Wahlgrundsätze als grundlegende Anforderungen an demokratische Wahlen. Die Wahlrechtsgrundsätze sollen dazu dienen, das in Art. 20 Abs. 2 GG kodifizierte Demokratieprinzip bei Wahlen wirksam zur Geltung zu bringen.

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Am 14. September 2025 stehen in NRW und so auch in unserer Herzogstadt Jülich Kommunalwahlen an. Die Kommunalparlamente sowie die Bürgermeister und Landräte werden neu gewählt, diese möglicherweise bei nicht ausreichender absoluter Mehrheit auch noch an einem zweiten Wahltag am 28. September 2025.

Alle diese Wahlen finden allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt.
Die 5 Wahlgrundsätze haben folgende Inhalte: Allgemein beschreibt, wer wählen darf.Alle deutschen Staatsbürger dürfen wählen, unabhängig von Geschlecht, Religion, Herkunft, Einkommen und Beruf (siehe Artikel 20 GG). Auf Bundesebene gilt das Wahl-Mindestalter 18 Jahre, bei den NRW-Kommunalwahlen bereits 16 Jahre. Unmittelbar heißt, dass die Kandidaten für die unterschiedlichen Parlamente direkt, mithin ohne Zwischenschritt wie z.B. in den USA über Wahlmänner gewählt werden.

Frei bedeutet, dass es keinerlei Zwang gibt. Es gibt keinen Wahlzwang. Alle Wähler und Wählerinnen entscheiden in einem offenen Prozess der Meinungsbildung nach ihrem Gutdünken, unverfälscht sowie ohne Druck und Beeinflussung. Gleich sagt aus, dass jede Stimme gleich viel zählt. Keine Stimme zählt mehr oder weniger als die andere (Zählwert- und Erfolgswertgleichheit). Eine 5-Prozent-Hürde oder auch andere derartige Sperren gibt es bei den Kommunalwahlen in NRW im Unterschied zu den Bundestagswahlen nicht.

Geheim bedeutet, dass niemand weiß, wer wen wählt. Das wir dadurch sichergestellt, dass alle Wähler und Wählerinnen unbeobachtet in einer Wahlkabine im Zuge einer verdeckten Stimmabgabe wählen dürfen und versiegelte Wahlurnen zum Einsatz kommen. Hinzu tritt der im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannte Wahlrechtsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der vom Bundesverfassungsgericht entwickelt wurde.
Demnach müssen wesentliche Schritte der Wahlen der öffentlichen Überprüfbarkeit unterliegen.

Wir sollten nach alledem dankbar und stolz sein, wählen gehen zu dürfen, und dies insbesondere frei, gleich und geheim, und damit in den Genuss demokratischer Partizipation zu kommen. Die Menschen, die dies nicht (mehr) können und dürfen, leben in beklemmender Unfreiheit und angstvoller Unterdrückung. Also heißt es konsequent:
Am 14. September wählen gehen!

Denn nur, wenn ich wähle und damit mitentscheide, gestalte ich auch mein Leben mit; wenn ich dies umgehe, gestalten andere mein Leben.


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