Start Magazin Gesundheit Harmonischer Wechsel

Harmonischer Wechsel

Wachablösung an der Spitze der Hospizbewegung Düren-Jülich e.V.: Bei der jüngsten Mitgliederversammlung hatte der ambulante Hospizdienst, der in allen Kommunen des Kreises aktiv ist, einen neuen Vorsitzenden zu wählen.

327
0
TEILEN
Dr. Martin Franke (links) und sein Nachfolger, Dr. Detlef Struck. Foto: Innecken-Prüss
- Anzeige -

Nach rund 17 Jahren in dieser Funktion wollte Dr. Martin Franke aus gesundheitlichen Gründen dieses Amt nicht weiter ausüben, weil seine körperliche Belastbarkeit sich nach eigenem Bekunden „massiv verschlechtert“ habe. Einstimmig wählte die Versammlung Dr. Detlef Struck zum Nachfolger. Der Mediziner ist Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes im Kreis Düren.

Gerda Graf, in all den zurückliegenden Jahren Wegbegleiterin im Vorstand der Hospizbewegung, würdigte das segensreiche Wirken des scheidenden Vorsitzenden. Dr. Franke habe die Palliativmedizin und hospizliche Sorge auch über den Kreis Düren hinaus vertreten. Zu seinen Verdiensten zählen die weitere Vernetzung der palliativen und hospizlichen Dienste. Vor allen Dingen habe er neue Projekte und Ideen stets mit einem hohen Maß an Aufgeschlossenheit begleitet. Dazu zählen Hospiz macht Schule, regelmäßige Qualitätsforen, Initiative Sorgekultur sowie Kommunikation mit Angehörigen (KOMMA) – um nur einige zu nennen. Sie würdigte bei alledem auch den Menschen Martin Franke, dessen Haltung und Bereitschaft anderen Menschen zuzuhören, aber auch Empörung zu zeigen, wo Mitmenschlichkeit versagte. Dr. Franke sei stets dafür eingetreten, dass Seelsorge, Pflege und Ehrenamt sich auf Augenhöhe begegneten und von gegenseitiger Wertschätzung getragen wurde.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here