Bei Dieter F* hat sich das Leben auch einmal komplett gewendet. „Nach der erschütternden Diagnose einer schweren Krebserkrankung stand ich erst einmal ratlos da. Neben den vielen Informationen über die eigentliche Erkrankung und die Möglichkeiten zur Behandlung stand auch die Frage offen, was ich tun sollte, um im Umgang mit den Krankenkassen, dem Arbeitgeber und den Behörden auf der sicheren Seite zu sein. Wie lange bekomme ich Krankengeld? Worauf habe ich Anspruch? Wird meine Versicherung zahlen? Wie sieht es mit meiner Wohnung, meiner Arbeitsstelle, meiner Rente aus? Bin ich jetzt schwerbehindert? Woher kann ich Unterstützung bekommen? Was steht mir in meiner Situation zu?“
In solchen Situationen glauben viele Menschen, dass sie das Internet durchforsten müssen. Hier zeigt sich aber schnell die Kehrseite der Informationsfülle im Netz: Neben vielen richtigen und hilfreichen Informationen finden sich auch veraltete, unvollständige und schlicht falsche Angaben. Gerade im Bereich des Sozialrechts kann das fatale Folgen haben.
„Durch einen guten Bekannten wurde ich auf den BDH Bundesverband Rehabilitation aufmerksam gemacht.“ berichtet Dieter F*. Der Verband helfe beispielsweise dabei, beim Versorgungsamt den Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen und die richtige Einschätzung durch Rechtsberater des BDHs zu erhalten.
Der BDH besteht seit 1920 und ist damit einer der ältesten Sozialverbände Deutschlands. Als Sozialverband und Klinikträger hat er ein Jahrhundert deutscher Sozialgeschichte mitgestaltet. „Unsere Kompetenz beruht auf vielen Jahrzehnten Erfahrung im Sozialrecht“, so Finni Weingarten, Vorsitzende des BDH-Kreisverbands Jülich. „Wir sind froh darüber, vielen Menschen durch ehrenamtliche Beratung und professionelle juristische Vertretung helfen zu können. Wir wollen bei der Führung eines möglichst selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens Unterstützung zu geben.“
Anmeldungen für die Beratung bei Finni Weingarten unter Telefon 02461/2636