Start Stadtteile Lich-Steinstraß Zweite Runde im Bitburger-Pokal

Zweite Runde im Bitburger-Pokal

Viele Vereine auf FVM-Ebene haben im größten, jemals regulär ermittelten Teilnehmerfeld im Bitburger-Pokal ihr Erstrundenspiel noch vor sich, da wirft die zweite Runde ihre Schatten mit der Auslosung bereits voraus.

14
0
TEILEN
Logo_Germania_Lich-Steinstraß
Logo des FC Germania Lich-Steinstraß.
- Anzeige -

Während die vier Partien der teilnahmeberechtigten Regional- und Drittligisten aus dem FVM-Gebiet bereits absolviert wurden – da sie am Wochenende reguläre Meisterschaftsspiele bestreiten –, kämpfen die übrigen Teams in 28 Begegnungen, die zwischen Freitag und Sonntag ausgetragen werden, noch um den Einzug in die zweite Pokalrunde und damit um die Teilnahme an der Auslosung am kommenden Dienstag.

Mit dabei ist Landesligist Germania Lich-Steinstraß, die sich in ihrem Spiel gegen den VfR Bachem am Sonntag um 15 Uhr ebenfalls für die zweite Runde qualifizieren kann. Für alle Fußball-Fans hier der link zur Live-Übertragung bei fupa.net.

- Anzeige -

Da sich bisher mit dem Bonner SC, TSV Alemannia Aachen, S.C. Fortuna Köln und Viktoria Köln die favorisierten Regional- und Drittligisten aus dem FVM-Gebiet durchgesetzt haben, wird das die Motivation der Mannschaften am Wochenende nochmals steigern, denn damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, am Dienstag das berühmte „große Los“ zugelost zu bekommen und in der zweiten Runde einem attraktiven Gegner gegenüberstehen zu können.

Am Dienstag, 26. August, lost der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) bereits um 17.00 Uhr live auf Facebook die 2. Runde im Bitburger-Pokal der Herren 2025/26. Gelost wird aus einem Lostopf, die zuerst gezogene Mannschaft hat grundsätzlich Heimrecht, wobei klassentiefere Teams immer Heimrecht genießen; sollte sich dies aus der gezogenen Partie nicht automatisch ergeben, würde das Heimrecht getauscht werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here