§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die nächste öffentliche Sitzung des Umweltbeirates der Stadt Jülich findet am Donnerstag, 28. August, um 18 Uhr im Besprechungsraum 100 des Neuen Rathauses statt.
Ein...
Die Stadt Jülich lädt im Rahmen der Quartiersentwicklung herzlich zum ersten Sommerfest im Jülicher Heckfeld ein. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Pfarrei...
Wann der Moment war, da sie sich als Künstlerin verstand? Den kann Nadja Nafe gar nicht genau benennen. Die gebürtige Tönisvorsterin begann als 20-Jährige...