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Arbeitsagenturen führen 2G-Regel ein

Die Arbeitsagenturen bleiben geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln - und nun auch bei persönlichen Gesprächen die 2G-Regel.

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Foto: pixabay
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Die Arbeitsagenturen setzen ab Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann sowohl der Personalausweis mitzubringen, als auch der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren empfiehlt, für diese persönlichen Gespräche vorher einen Termin zu vereinbaren.

Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können ihr Anliegen an einem Notfallschalter vorbringen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle am Notfallschalter möglich.

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Viele Anliegen können außerdem über die digitalen e-Services der Bundesagentur oder telefonisch erledigt werden. Ausführliche Informationen zu den e-Services findet man unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices


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