Start Nachrichten Gefährlich für Igel

Gefährlich für Igel

Mähroboter können Igel schwer verletzen und auch töten. Nun wendet sich Kerstin Martensen von SAMT an die Jülicher.

138
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Man kann Igel und andere Kleintiere vor diesem Ende schützen, indem man vor dem Einsatz des Mähroboters immer die Büsche und Sträucher im Garten kontrolliert. Auch Motorsensen, Freischneider und Fadenmäher werden den Tieren gefährlich.

Das Versprechen der Anbieter, dass die selbständigen Mähhilfen Hindernissen ausweichen, wird in vielen Fällen nicht gehalten.

- Anzeige -

Igel sind nachtaktive Tiere und man erhofft ausreichenden Schutz, indem man den Mähroboter nur tagsüber einsetzt. Allerdings hat sich die Situation der Igel verändert. Vielerorts wird der Lebensraum der Igel eingeschränkt und auch durch die längeren Trockenphasen finden sie nicht mehr genügend Insekten. Dies nötigt die Igel, auch tagsüber nach Futter zu suchen.

In den vergangenen vier Wochen, seit Ende April, wurden allein dem Jülicher Verein SAMT neun Igel mit schweren Verletzungen gebracht. Ihre kleinen Gesichter zerschnitten und zum Teil waren auch die Füße bis zum Knochen abgetrennt. Sieben Igel mussten von ihren Qualen von einem Tierarzt erlöst werden, nur zwei haben überlebt.

Neben dem Straßenverkehr, der jährlich eine halbe Millionen Igel das Leben kostet, kommt seit einiger Zeit auch noch diese neue Bedrohung durch den Mähroboter hinzu.

Wir bitten alle Mitbürger nicht wegzusehen, wenn ein Igel in Not ist. Viele Tierärzte behandeln Igel kostenfrei, nur die Medikamente müssen bezahlt werden. Bitte lassen Sie auch schwerverletzte Igel nicht liegen. Der Tierarzt kann dem Tier stundenlange Schmerzen und Qualen ersparen, wenn er es gleich erlöst.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here