§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
"Orange your City" ist das Thema des Tages. Der heutige "Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen" ist Anlass für Mahnung und Hoffnung zugleich. Für...
Bereits Ende Oktober bestellte der Mann ein Produkt im Wert von knapp 400 Euro über einen Online-Versandhändler. Das Geld überwies er auf ein angegebenes...
„Natürlich!“ oder „Selbstverständlich!“. Das wäre wohl die spontane Antwort, die man von seiner Ehefrau oder –mann erwarten würde, wenn man angesichts einer lebensbedrohenden Gefahr...