§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Stadtrat kommt gleich Anfang März zu seiner vierten öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der umfangreichen Tagesordnung steht unter anderem die Übernahme der Nutzungsgebühren für...
Das Gedächtnistraining für Seniorinnen und Senioren geht in die nächste Runde. Das Angebot wurde vom Seniorenbeirat der Stadt Jülich ins Leben gerufen und findet...
Anlässlich des Internationalen Frauentages laden die Gleichstellungsstellen Jülich und Linnich gemeinsam mit der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen im Kreis Düren, der VHS Jülicher...