Start Nachrichten Rathaus Anmeldestart der Ferienspiele

Anmeldestart der Ferienspiele

Die Anmeldeformulare für die Sommerferiensepiele werden auf der Homepage der Stadt am 1. Februar freigeschaltet.

150
0
TEILEN
Foto: rudyanderson/pixabay
Foto: rudyanderson/pixabay
- Anzeige -

Trotz des anhaltenden Lockdowns sind die Planungen für die Sommerferienspiele in Jugendheim und Brückenkopfpark abgeschlossen. Zum 1. Februar werden die beiden Flyer mit den Anmeldeformularen auf der städtischen Homepage www.juelich.de/ferienspiele freigeschaltet. Die Platzvergabe geschieht in der Reihenfolge des Eingangs des Anmeldebogens. Reservierungen sind nicht möglich.

Da die Schulen und das Rathaus geschlossen sind, läuft das Anmeldeverfahren überwiegend digital per E-Mail. Interessierte können den Flyer ausdrucken, ausfüllen und als Scan oder Foto an Elisabeth Fasel-Rüdebusch, [email protected] senden. Jede Mail erhält ein Antwortschreiben. Erst mit dieser Bestätigung ist die Buchung wirksam. Wer keine Möglichkeit zum Drucken hat, kann einen Flyer per Mail oder telefonisch unter 02461-62411 anfordern. Fragen werden gerne beantwortet.

- Anzeige -
TEILEN
Vorheriger ArtikelWeitere Fälle in Pflegeeinrichtung
Nächster ArtikelAktuelles zur Maskenpflicht
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here