§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Eine alte Schreibmaschine wird in Jülich zum Museumstück. Keine außergewöhnliche Schönheit, kein Schatz, sondern vielmehr ein Alltagsgegenstand, der Geschichte erzählt. Beim Sammelmittwoch des Hauses...
Traditionell breitet Tobias Sommer als Vorsitzender des Brückenkopfvereins einmal im Jahr die Neuigkeiten über den Zoo und seine Bewohner vor den Mitgliedern aus. Diesmal...
Diskussion und auch Frustration prägten das Bild des Abends, an dem sich Daniel Walter der Jülicher Bevölkerung stellte. Eigentlich passend zu dem, was der...