§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Nabu Kreisverband Düren lädt ein zur Waldexkursion unter der Leitung von Lothar Schäkel mit Erläuterungen zum Leben der Bäume und Waldbaden. Wer teilnehmen...
Rund um den Indemann verdichten sich fast 200 Jahre Reviergeschichte: Braunkohleförderung, Verstromung, Umsiedlung, Rekultivierung sowie der Blick auf das, was noch kommt. Technikjournalist und...