In einer Gemeinde, in der mindestens 2.000 bis 5000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden, so bestimmt es § 27 der Gemeindeordnung NRW. Und zwar dann, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte einen enstprechenden Antrag stellen. Der Rat der Stadt Jülich hat sich ungeachtet der tatsächlichen Einwohnerzahl verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. Festgehalten ist der Beschluss in §7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Jülich.
Der Integrationsrat besteht aus zwölf in Anwendung des §27 GO NRW gewählten Mitgliedern und sechs Mitgliedern des Rates.
Am 14. September, dem Tag der Kommunalwahl NRW, wird der Integrationsrat in Jülich zum vierten Mal seit 2010 gewählt. Bereits jetzt lädt der amtierende Integrationsrat alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein. Zielgruppe sind vor allem die wahlberechtigen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jülich mit internationaler Familienbiografie. Die Veranstaltung im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses in Jülich beginnt am 28. Mai um 19 Uhr.
Weitere Informationen zur Integrationsratswahl sind ab sofort auf der Internetseite der Stadt Jülich zu finden. Auch die Geschäftsstelle des Integrationsrates im Fachbereich für Sozialplanung, Demografie, Inklusion und Integration gibt per Email an [email protected] Auskunft zur Wahl.