Start Nachrichten Rathaus Sperrmüll-Entsorgung gestartet

Sperrmüll-Entsorgung gestartet

Die Stadt Jülich hat in den betroffenen Gebieten mit Sperrmüllentsorgung und Müllabholung begonnen.

532
0
TEILEN
Der Bauhof entsorgt tatkräftig den Müll aus den betroffenen Gebieten. Foto: Stadt Jülich/Schumacher
- Anzeige -

Der Bauhof der Stadt Jülich konnte dank der Unterstützung durch einen Containerdienst sehr schnell in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten tätig werden und beginnen den abgestellten Sperrmüll zu entsorgen.

In Kirchberg wurde der Müll in einer ersten Runde komplett abgeholt. Auch in Barmen konnten weitestgehend die Müllberge abgeräumt werden.

- Anzeige -

Für die betroffenen Straßen im Heckfeld – An der Vogelstange und den umliegenden Straßenzügen – finden allerspätestens am Donnerstag Sperrmüllabfuhren statt.In der Victor-Gollancz-Straße wurde am gestrigen Montag noch begonnen, den Müll abzufahren.

Bürgermeister Axel Fuchs ist stolz auf seine Mannschaft. Foto: Stadt Jülich/Schumacher

Alles was kein Sperrmüll ist, beispielsweise verdorbene Lebensmittel, sollen in blauen Säcken neben den Restmülltonnen zu den regulären Terminen bereitgestellt und möglichst erst am Tag der Abfuhr ab 7 Uhr herausgestellt werden. Derzeit werden Müllsäcke von Fremden aufgeschlitzt und durchwühlt. Die Polizei ist bereits informiert.

E-Schrott wird in allen betroffenen Gebieten am Donnerstag abgeholt.

TEILEN
Vorheriger ArtikelErste Hilfe Kurse  
Nächster ArtikelDealer in Jülich festgenommen
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here