Start Nachrichten Region Schutz für Denkmäler

Schutz für Denkmäler

Der Bund fördert die Sanierung von Denkmälern. Bis Ende November können Mittel aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung angefragt werden.

0
0
TEILEN
Jülichs berühmtestes Denkmal. Foto: Stadt Jülich / Bernhard Dautzenberg
- Anzeige -

Bis Ende des Monats können sich Kommunen, Kirchen, Stiftungen; Vereine aber auch Privatpersonen auf Fördermittel aus dem diesjährigen „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ des Bundes bewerben. Der Förderaufruf wurde durch den „Beauftragten für Kultur und Medien“ (BKM) bekannt gegeben, teilte der Dürener SPD-Bundestagsabgeordnete Daniel Walter jetzt mit.

„In der Vergangenheit wurde zum Beispiel die Sanierung von bestimmten Dachflächen der Burg Nideggen aus dem Förderprogramm unterstützt“, erklärt Walter.

- Anzeige -

Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die andere Hälfte der Kosten müsse anderweitig organisiert werden, etwa über das Land, die Kommune, eine Stiftung oder private Spenden Dritter. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Unterlagen zum Förderaufruf können im Büro des Bundestagsabgeordneten Daniel Walter per Email an daniel.walter@bundestag.de angefragt werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here