Wer über die Rur oder an ihr vorbeifährt, sieht es auch in Jülich mit bloßem Auge: Der Wasserstand ist niedrig, stellenweise tauchen Steine an der Oberfläche auf, die sonst unterm Wasser liegen. Der Kreis Düren als zuständige Behörde formuliert das so: Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen haben die oberirdischen Gewässer im Kreis Düren teilweise sehr niedrige Wasserstände erreicht. Aus diesem Grund hat die untere Wasserbehörde des Kreises Düren daher eine „Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen“ erlassen, die vorerst bis zum 30. September gültig ist.
Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf sogenannte erlaubnisfreie Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Die Wasserentnahme speziell aus der Rur wird durch die gleichlautende Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln vom 25. Juni geregelt. Erlaubt bleibt danach das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh. Gleichwohl verweist auch die Bezirksregierung auf einen sparsamen Gebrauch, um den sensiblen Lebensraum bestmöglich zu schützen. Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung des Kreises Düren ist unter „Kreis Düren – Bekanntmachungen – Allgemeinverfügung“ einzusehen.



















