Start Stadtteile Jülich Das Nordviertel feiert

Das Nordviertel feiert

Gemeinsam Nachbarschaft leben im Nordviertel: Das Sommerfest für Jung und Alt.

117
0
TEILEN
Das Jülicher Nordviertel. Foto: Stefan Völler
- Anzeige -

Das Sommerfest im Jülicher Nordviertel findet wieder statt, am Samstag, den 31. August von 14 bis 19 Uhr. In diesem Jahr wird das Fest in Kooperation zwischen der Stadt Jülich und der Familien- und Jugendkirche der Pfarrei Heilig Geist Jülich an der St.-Franz-Saales-Kirche in der Nordstraße 26 veranstaltet.

Bei Livemusik und Mitmach-Tänzen, sowie Vorführungen, darunter Hip-Hop, Videoclip-Dancing und traditionelle Paartänze können sich Bewohner und Bewohnerinnen des Nordviertels gegenseitig näher kennenlernen. Für Kinder wird es Spiel- und Bastelaktionen geben. Alle Interessierten sind außerdem zu einem Boule-Turnier eingeladen.

- Anzeige -

Die Stadt Jülich lädt dazu ein Kuchen- und Salatspenden beizusteuern, die am Veranstaltungstag ab 12 Uhr an der St.-Franz-Saales-Kirche entgegengenommen werden.

Für weitere Informationen zum Sommerfest steht der Fachbereich für Quartiersmanagement und Mehrgenerationen der Stadt Jülich unter der Telefonnummer 02461/63-211 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

TEILEN
Vorheriger ArtikelGemeinsam stark
Nächster ArtikelWie geht eigentlich duales Studieren?
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here