§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Immer mehr Unternehmen fühlten sich überfordert, Investitionen würden gestoppt, Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Das zeigt das aktuelle Energiewende-Barometer 2025 der Deutschen Industrie- und...
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