§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Musikalisch wurde schnell klar, wo die Reise hingeht: Die Rotten Tigers, bestehend aus Schlagzeuger Erich Gussen, Bassist Christoph Uerlichs sowie Sänger und Gitarrist Berthold...
Man kennt das ja aus dem Weihnachtslied: „Eine Muh, eine Mäh, eine Täterätätä…“ das bieten die „Kleinen Hände“ bei ihrem Oster- und Frühjahrsbasar am...
In die Verlängerung geht der Anmeldefrist für die Theaterfahrt nach Mönchengladbach. Interessierte können dank der Organisation des Kulturbüros der Stadt JÜlich für die Kulturfahrt...
Vor zahlreichen heimischen Fans in der Nordhalle an der Berliner Straße zeigte das Team des TTC indeland eine souveräne Leistung. Lediglich Velberts Topspieler Wim...
„Qwert“ hätte der dritte oder vierte Zamonien-Roman von Walter Moers werden können, es wurde aber der zwölfte. Grund hierfür ist der Verleger Wolfgang Ferchel,...