Die Diskussionen um die Castorenbehälter aus dem stillgelegten Jülicher Versuchsreaktor bewegen bundesweit immer wieder die Gemüter. Zuletzt hatte der Bundestag im Dezember einen Antrag der Linken-Fraktion gegen die Transporte abgelehnt.
Der BUND hatte mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ebenfalls versucht, den Transport der Behälter in das „Zwischenlager“ Ahaus zu stoppen. Zur Begründung heißt es seitens des Gerichts unter anderem: „Die 10. Kammer hat den Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen, weil der Antragsteller als Verband nicht antragsbefugt sei und deshalb die Genehmigung gerichtlich nicht angreifen könne.“ Darüber hinaus wies das Gericht den Antrag auch aus „inhaltlichen Gründen“ zurück. Der Antragsteller habe die Risikobewertung der Transporte bemängelt, diese läge jedoch bei den Sicherheitsbehörden, argumentierte das Gericht.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE begrüßt die Entscheidung des Gerichts. „Wir begrüßen die Ablehnung des Antrags durch das Verwaltungsgericht Berlin. Die Expert:innen unseres Hauses haben die Transporte ausführlich in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben geprüft. Diese Einschätzung wurde durch das Gericht nun bestätigt“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn. Mit dieser neuerlichen Entscheidung seien die rechtlichen Voraussetzungen für den Transport gegeben und die Anordnung, die Behälter von Jülich nach Ahaus zu bringen, könne nun umgesetzt werden, so das BASE.
Beim BUND stößt das Urteil auf völliges Unverständnis. Der Umweltverband kündigte an, den Beschluss eingehend juristisch zu prüfen und innerhalb der vom Gericht gesetzten Zweiwochenfrist über eine mögliche Beschwerde zu entscheiden. Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND, erläutert die Gründe für das Unverständnis ihres Verbandes so: „Für uns ist der Gerichtsbeschluss in keiner Weise nachvollziehbar. Trotz der unbestreitbaren Risiken für die Umwelt im Falle einer Havarie verneinen die Richterinnen und Richter eine mögliche Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften. Gleichzeitig hält das Gericht die Erfolgsaussichten eines etwaigen Hauptsacheverfahrens für offen. Im Klartext: Es kann zwar sein, dass der BUND Recht hat, der Zugang zu einer umfangreichen Prüfung der Transportgenehmigung soll uns aber nicht gewährt werden.“ Genau diese Prüfung der Rechtmäßigkeit, so Ciesla weiter, sei aber unabdingbar angesichts der möglichen Risiken eines Atomtransports durch „halb Nordrhein-Westfalen“.
Gegen den Beschluss kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.





















