§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zwischen 10 und 19 Uhr waren neben dem Polizeipräsidium Aachen, dem Polizeipräsidium Köln und den zuständigen Kreispolizeibehördenauch das Hauptzollamt Aachen und die Bundespolizei in...
Eigentlich sollte es mittlerweile normal sein, dass queere Identitäten ganz selbstverständlich im Alltag stattfinden. Da dies aber nicht so ist und Angriffe auf queere...