Start Stadtteile Jülich Wissen weitergeben

Wissen weitergeben

Wer seine praktischen Erfahrungen mit digitalen Medien weitergeben möchte, kann sich im Projekt "Senioren ins Netz" engagieren.

0
0
TEILEN
Von Jülich in die WWWelt.de. Foto: Pixabay
- Anzeige -

Die Stadt Jülich sucht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für das Projekt „Senioren ins Netz“. Ziel ist es, ältere Menschen im Umgang mit digitalen Geräten wie PC, Smartphone und Laptop zu unterstützen und ihnen mehr Sicherheit im Alltag zu vermitteln.

Gesucht werden Personen, die sich mit digitalen Medien auskennen und ihr Wissen gerne weitergeben. Fachkenntnisse auf Profi-Niveau sind nicht nötig. Praktische Erfahrung im Alltag ist völlig ausreichend. Wichtig sind vor allem Geduld und die Freude daran, anderen zu helfen.

- Anzeige -

Die Angebote des Projekts „Senioren ins Netz“ finden montags und dienstags zwischen 10 und 12 Uhr im Stadtteilzentrum Jülich-Nordviertel, Nordstraße 39, statt und können ohne Anmeldung besucht werden.

Wer sich eine ehrenamtliche Mitarbeit vorstellen kann, wird gebeten, sich bei der Stadt Jülich, Fachbereich für Quartiersmanagement und Mehrgenerationen zu melden, entweder telefonisch unter der Rufnummer 02461 / 63 – 211 oder per Email an SHaxha@juelich.de.

TEILEN
Vorheriger ArtikelSchlange stehen für die Forschung
Nächster ArtikelGehölze bis Ende des Monats schneiden
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here