Start Nachrichten Straftat vorgetäuscht

Straftat vorgetäuscht

Polizeibeamte der Wache Jülich wurden am Donnerstagmorgen zu einem Verkehrsunfall gerufen, dessen Verursacher scheinbar flüchtig war. Doch dank der Aussage eines aufmerksamen Zeugen wendete sich das Blatt für das vermeintliche Unfallopfer: Aus dem Geschädigten wurde ein Beschuldigter.

238
0
TEILEN
Archivbild Blaulicht | Foto: Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com
- Anzeige -

Gegen 10:45 Uhr wurden Beamte zum Parkdeck an der Zitadelle gerufen. Dort erwartete sie ein 81-Jähriger, der angab, sein dort geparkter Wagen sei beschädigt worden. Er habe den Pkw kurz zuvor dort abgestellt und bei seiner Rückkehr einen Schaden an der Beifahrerseite festgestellt. Die Polizisten begannen mit der Unfallaufnahme und hatten keine Veranlassung, an den Angaben des Seniors zu zweifeln – bis ein Zeuge die Beamten ansprach und das Geschehen ganz anders schilderte. Er hatte nämlich beobachtet, dass der Autofahrer beim Einbiegen auf das Parkdeck eine dortige Mauer touchiert hatte. Dies war dem 81-Jährigen auch aufgefallen, denn er war ausgestiegen und hatte die Mauer auf mögliche Beschädigungen untersucht. Anschließend hatte er seinen Wagen geparkt und eine gute Stunde später die Polizei über die vermeintliche Unfallflucht informiert.

Ein Abgleich der Schadensbilder an Fahrzeug und Mauer bekräftigte die Aussage des Zeugen, ein unmittelbar nach der Kollision entstandenes Handyfoto von der Situation ebenfalls. Dem vermeintlichen Unfallgeschädigten wurde anschließend der Vorwurf gemacht, eine Straftat vorgetäuscht zu haben, eine entsprechende Strafanzeige wurde gegen ihn gefertigt.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here