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Überbrückungshilfe angepasst

Die im Dezember von der Bundesregierung aufgelegte Überbrückungshilfe III wird noch einmal überarbeitet und optimiert – der Zugang wird vereinfacht und erweitert. Somit sind Unternehmen antragsberechtigt, wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Hilfe für den entsprechenden Monat beantragen, der Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021.

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Foto: pixabay
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Zudem werden das Fördervolumen und die Abschlagshöhe erhöht. Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Allerdings sind hier die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts zu berücksichtigen. Die vorgesehenen Abschlagszahlungen werden künftig auf bis zu 100 000 Euro angehoben. Dabei sind die ersten Abschlagszahlungen bereits im Februar zu erwarten.

Weitere deutliche Verbesserungen sind ebenfalls hinsichtlich der Hilfen für Soloselbstständige zu verzeichnen. Die Neustarthilfe wird auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt und die maximale Betriebskostenpauschale wird auf 7500 Euro erhöht. Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach zu halten, gibt es darüber hinaus nun einen Musterkatalog als Übersicht der fixen Kosten.

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Weitere Informationen erhält man unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder beim Kreis Düren. Ansprechpartner ist Tobias Wolff, Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer 02421 22 1061214.


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