Bereits Ende Oktober bestellte der Mann ein Produkt im Wert von knapp 400 Euro über einen Online-Versandhändler. Das Geld überwies er auf ein angegebenes Konto. Da er nie eine Versandbetätigung erhielt, kontaktierte der Käufer das Unternehmen per E-Mail. Von diesem wurde er mehrfach vertröstet, dass es wegen des hohen Bestellvolumens zu Versandverzögerungen komme. Nach einer Recherche im Internet stellte sich dann heraus, dass es sich um eine Betrugsseite handelt.
Hierbei handelt es sich um keinen Einzelfall, warnt die Polizei. Black Friday oder Cyber Monday locken aktuell mit attraktiven Angeboten. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit nutzen Betrüger die Suche nach Schnäppchen schamlos aus.
Die Polizei gibt Tipps, wie sich Schnäppchenjäger schützen können. Bewertungen anderer Kunden können eine Hilfestellung sein, manchmal finden sich auch Warnungen im Internet. Angebote mit auffällig niedrigen Preisen sollten immer noch einmal hinterfragt und überprüft werden. Auch ein genauer Blick auf die Webseite des Anbieters kann helfen. Bei Fake-Shops fehlt häufig zum Beispiel das Impressum. Dieses muss einen Vertretungsberechtigten, eine Email-Adresse sowie einen Verweis auf das Handelsregister enthalten. Fehlen diese Angaben, könnte das ein Hinweis auf einen Fake-Shop sein.
Im Zweifel kann auch ein Anruf beim vermeintlichen Anbieter helfen, um dessen Echtheit zu überprüfen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet außerdem einen „Fakeshop-Finder“ an.























