§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Vor 13 Jahren bekam der Welldorfer Sportverein den allerersten Kunstrasenplatz, gedacht und bis heute genutzt für den Ligabetrieb. Da die Grün-Weißen über eine sehr...
Kondensstreifen am Himmel beeinflussen das Klima stärker als bisher angenommen. Forschende des Forschungszentrums Jülich und der Universitäten Mainz, Köln und Wuppertal haben herausgefunden, dass...
Das Gymnasium Haus Overbach bietet eine Informationsveranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder das vierte Schuljahr besuchen. Schulleiter Thorsten Vogelsang wird gemeinsam mit seiner...