Im Juli 2021 wurde die kleine Rur zu einem gewaltigen Gewässer, das Hochwasser zerstörte in Jülich unter anderem die Sportanlagen im Karl-Knipprath-Stadion. Nun hat sich der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport noch einmal mit den Folgen auseinandergesetzt. Anlass war eine Anfrage der JÜL.
Seitens der Verwaltung sei ein Eins-zu-eins-Wiederaufbau der zerstörten Anlagen geplant. Das bedeutet: Flutlichter, Einzäunung, die komplette Leichtathletik-Anlage, zwei Rasenplätze und zwei Tennenplätze sowie das Umkleide-Gebäude sollen wieder errichtet werden. Die Umkleiden werden auf einem Wall errichtet, der zum einen als Hochwasserschutz und zum anderen als Tribüne für den Hauptplatz dienen kann. Die Bezirksregierung, die als Fördermittelgeber grünes Licht geben muss, hat diese Änderung bereits bewilligt.
Das als Grundlage für den Fördermittelantrag dienende Schadensgutachten bezifferte die Kosten, die für den Wiederaufbau erwartet werden, auf 6,45 Millionen Euro. Gutachter Dr. Markus Fischer schlug nun einen Nachtrag zum ursprünglichen Antrag vor, basierend auf den bisherigen Erfahrungen mit den schon abgewickelten Hochwasserhilfen. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob auf einen der beiden Tennenplätze verzichtet werden kann, um die vorgeschriebenen Parkflächen zu schaffen. Der Wegfall des Spielfeldes könne durch eine andere Ausgestaltung des zweiten Tennenplatzes kompensiert werden. Ein Kunstrasen beispielsweise hätte über das Jahr gesehen eine größere Anzahl an Nutzungsstunden als ein Tennenplatz und könnte so das Potenzial beider Tennenplätze in einem einzigen Spielfeld auffangen, hieß es im Bericht der Verwaltung. Rundlaufbahn und Anlauffläche für die Weitsprunganöge könnten als Tartanbahn ausgeführt werden. Grundlage für diese Änderung ist die Vorgabe des Förderbescheides, nachdem „der Wiederaufbau nach den heutigen Regeln der Technik erfolgen soll“ und demnach Tartanbahnen „förderfähig“ seien. Aktuelle bauliche und energetische Aspekte werden mit dieser Formulierung ebenfalls berücksichtigt und auch den sportlichen Bedarfen versuche die Verwaltung auf diese Weise Rechnung zu tragen.
Bisherige Gespräche mit Vertretern der Bezirksregierung Köln zu diesen Planungen seien konstruktiv verlaufen, teilte die Verwaltung mit. Zusagen könnten erst erteilt werden, wenn ein entsprechender Änderungsantrag gestellt wird. Wie beim ursprünglichen Förderantrag ist auch für die Änderung ein Ratsbeschluss notwendig.
Grundsätzlich, so die Auskunft, sind laut Förderrichtlinie Wiederaufbau Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung öffentlicher Infrastruktur zu 100 Prozent förderfähig. Auch Mehrkosten aus Preissteigerungen sind durch die Fördermittel abgedeckt. Bis spätestens 30. November 2030 hat die Stadt nun, zumindest laut bisherigem Bescheid, Zeit, die im Wiederaufbauplan aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.