§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Auf Antrag der Linken-Fraktion hatte sich der Deutsche Bundestag erneut mit den Atommülltransporten von Jülich nach Ahaus befasst. Die Linke hatte beantragt, die geplanten...
Unter dem Motto "Mein Weihnachtsabenteuer mit der Polizei" waren Kinder eingeladen, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. Die Resonanz übertraf dabei alle Erwartungen: Mit...