Kurz nach 11 Uhr meldeten sich Bewohner eines Dürener Mehrfamilienhauses bei der Polizei. Trotz des besonderen gesetzlichen Ruheschutzes nahm ein Hausmitbewohner störende Arbeiten mit Baumaschinen auf dem Balkon vor. Da er auch auf Bitten seiner Nachbarn nicht gewillt war, die Tätigkeiten einzustellen, wurde die Polizei hinzugerufen.
Und siehe da: Gegen den Mann lag aktuell auch noch ein Haftbefehl zur mehrtägigen Erzwingungshaft vor, die er allerdings mit der Zahlung eines von der Staatsanwaltschaft festgesetzten Geldbetrages vor Ort abwenden konnte. Insofern wurde mit dem Einsatz nicht nur die Sonntagsruhe wieder hergestellt, sondern auch der Haftbefehl abgearbeitet.