§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Eigentlich ist die Sache klar: Nach der Flutkatastrophe von 2021 sollen die zerstörten Sportanlagen im Karl-Knipprath-Stadion eins zu eins wiederaufgebaut werden. Die Fördermittel sind...
Dabei stammt Christina Hofmann ursprünglich gar nicht aus Jülich. Hofmann kommt aus dem Raum Gangelt-Selfkant und arbeitete rund 20 Jahre in der Holzindustrie. Als...
Kölsch kennen alle Jülicherinnen und Jülicher – zumindest ein bisschen – vom Karneval. Aber wie ist das mit der Sprache der eigenen Heimatstadt? Die...