§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
36 Autorinnen und Autoren der Geschichtsvereine und der Stadtarchive der beiden Städte blicken in dem Band „Jülich und Leverkusen. StadtRäume zwischen den Kriegen“ auf...
Seit einem Jahr stehe der 16. September schon in ihrem Kalender. Was sich zunächst nach einer kleinen Ewigkeit angefühlt hat, ist plötzlich mit Händen...
Bereits 2022 setzte Klein dem kölschen Original mit einem gleichnamigen Album ein musikalisches Denkmal. 14 bekannte Ostermann-Titel wurden dafür neu arrangiert und mit einer...
Ein Besuch bei den Kälbchen war zweifellos eins der Highlights – nicht nur für die jüngeren Besucher – beim Hoffest auf Gut Waldeck. Betreiberfamilie...
Wer mit starken Schmerzen, Atemnot oder nach einer schweren Verletzung in die Notaufnahme kommt, braucht schnelle Hilfe. Doch was passiert eigentlich hinter den Türen...