Wie die Stadtbücherei mitteilt, kann der Aufzug in der Stadtbücherei vom 19. bis voraussichtlich 28. Mai aufgrund notwendiger Arbeiten nicht genutzt werden.
§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Unsere Gesellschaft erlebt einen tiefgreifenden Wandel: Das Thema assistierter Suizid ist aus der ethischen Nische mitten in den gesellschaftlichen Diskurs gerückt – spätestens seit...
Von Montag, 20. Juli, bis voraussichtlich Freitag, 31. Juli, wird der Straßenabschnitt zwischen der Kreuzung Ginsterweg / Matthiasplatz und der Kreuzung Jan-von-Werth-Straße / Licher...
Eine lange Schlange vor der Kinokasse beweist schon 20 Minuten vor Filmbeginn das große Interesse an einer oft verdrängten und mit Tabus belegten Thematik....